Für den Aufenthalt auf dem Ponyhof gilt gemäß der Vorgabe des Landes-Baden Württembergs die 2G Regelung.
Bitte bringt den enstprechenden Nachweis auf den Hof mit.
Für den Aufenthalt auf dem Ponyhof gilt gemäß der Vorgabe des Landes-Baden Württembergs die 2G Regelung.
Bitte bringt den enstprechenden Nachweis auf den Hof mit.